Projekt Fenster für die Klosterkirche
Der Zustand der Blankverglasung in rautenförmiger Verbleiung und
der gusseisernen Rahmen, die im Zuge der von Ferdinand von Quast in den Jahren
1854-57 konzeptionell begleiteten Restaurierung eingesetzt wurden, machte es
zwingend notwendig, über eine Neugestaltung der Fenster nachzudenken. Dazu wurde
auf Empfehlung des Landesdenkmalrates von Sachsen-Anhalt durch den
Kultusminister eine Fachkommission berufen, die mit dem Förderverein “Erhaltet
Kloster Jerichow!” konzeptionelle Grundlagen und ein angemessenes Verfahren für
eine Lösung vorbereiten sollte. Auf ihren Vorschlag hin wurden die Künstler
Wilhelm Buschulte, Gerhard Hausmann und Jochem Poensgen - die alle über
Erfahrungen in der Verglasung baugeschichtlich hochkarätiger romanischer Räume
verfügen - gebeten, im Rahmen eines Gutachterverfahrens Vorschläge für eine neue
Verglasung vorzulegen. Die Kommission fasste ihre fachliche Einschätzung der
Aufgabe im Sinne einer Zielsetzung zusammen, die sowohl die
künstlerisch-ästhetischen als auch die denkmalpflegerischen Aspekte benennt,
welche sich insbesondere auf Fragen der Lichtführung in dem von starken
Blendwirkungen beeinträchtigten Kirchenraum beziehen.
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